Pressemitteilung des „Anderen Bayern“ von Juni 1986 „Das andere Bayern“: Jetzt noch Plätze frei für die „König-Ludwig-Lustfahrt“

Einstweilige Verfügung beantragt.

Sehr geehrte Damen und Herren;

wie aus gewöhnlich gut unterrichteten Kreisen zu erfahren war, wird das gesamte Haus Wittelsbach  die Einladung des anderen BAyern zur „König-Ludwig-Lustfahrt“ auf Druck der Bayerischen Staatsregierung nicht annehmen. Die Bayerische Schlösser- und Seenverwaltung hatte zunächst noch versucht, mit fadenscheinigen Argumenten ohne viel Aufsehen aus dem rechtskräftig geschlossenen Vertrag zu kommen, um die offensichtliche politische Zensur herunterzuspielen. Jetzt steht fest: Ein satirisches Spektakel, das den vormaligen Chef des Wittelsbacher Hauses in angemessener Weise würdigt, soll verhindert werden. Nach Auskunft des kaufmännischen Direktors der Bayrischen Schlösser- und Seenverwaltung, Kupfer, mit Sitz Königsee, würde lediglich „eine normale Schifferlfahrt mit Tanzkaffee und Kuchen “ genehmigt werden. Der Block der bayerischen Satireverhinderer in Rundfunk (Scheibenwischer), Kultusministerium (Maßnahmen gegen das Bayerische Staatsschauspiel) und auch in der Bayerischen Schlösser- und Seenverwaltung (König-Ludwig-Lustfahrt) ist zu keinerlei Kompromissen bereit.

Am 5. Juni 86 hat deshalb das andere Bayern einen Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung an das Landgericht München I gerichtet. Damit soll erreicht werden, daß die Lustfahrt nicht zur Frustfahrt wird, sondern stattfindet und Crailsheim (Bayer. Schlösser-und Seenverwaltung), Maier und Co. baden gehen. Es ist ein hervorstechendes Kennzeichen dieser absolutistischen Kulturauffassung, daß bei jeder Gelegenheit in schamloser Weise die „Liberalitas Bavariae“ zitiert und als berühmt herausgestellt wird, obwohl sie wie die Beispiele in letzter Zeit zeigen, eher berüchtigt ist.

Mit freundlichen Grüßen

für den Vorstand

gez. Edgar Liegl