Am Jahrestag des Terroranschlags auf die Redaktion der Satirezeitschrift Charlie Hebdo fand wie jedes Jahr auf Initiative des Bundes für Geistesfreiheit München (bfg München) eine Gedenkveranstaltung statt. Damit erinnerte der bfg München an die Opfer des Attentats vom 7. Januar 2015, bei dem neun Mitarbeiter der Zeitschrift und ein Personenschützer ermordet wurden.

„Dass sich sechs Jahre später noch immer weltweit Menschen staatlicher Verfolgung und Strafe bis hin zur Todesstrafe ausgesetzt sehen, oder sie von religiösen Eiferern verfolgt, verletzt oder gar getötet werden – nur deswegen, weil sie sich mit religiösen Glaubensvorstellungen kritisch auseinandersetzen -, das belegt die Ermordung des Lehrers Samuel Paty am 16. Oktober 2020 in einem Pariser Vorort, der in seinem Unterricht das Thema Meinungsfreiheit aufgegriffen und Mohammed-Karikaturen gezeigt hat,“ sagt Assunta Tammelleo, Vorsitzende des bfg München und des „Anderen Bayern“.

Und obwohl die Kunstfreiheit laut Art. 5 Abs. 3 GG in Deutschland ein Grundrecht ist, müssen Kulturschaffende hierzulande, anders als in Frankreich, den sog. Blasphemie-Paragrafen, § 166 StGB (Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen) fürchten. Darauf ist u.a. Dr. Jacqueline Neumann vom Institut für Weltanschauungsrecht (ifw) in einem kurzen Vortrag eingegangen. Sie erläuterte die Problematik und die Hintergründe des § 166 StGB, schilderte Beispiele der Anwendung, schaute auf andere Länder und erörterte die aktuelle Diskussion zur Abschaffung des „Blasphemie-Paragrafen“.

Die Kabarettisten HG Butzko und Andreas Rebers präsentierten Ausschnitte aus ihrem aktuellen Programm. Konstantin Wecker war mit seinen Liedern virtuell vertreten.

Veranstalter: bfg München, KIL Kulturverein Isar Loisach und das andere Bayern. Unterstützt wird der Abend durch die Galerie der Kirchenkritik und die Giordano-Bruno-Stiftung.

Link zur Gedenkveranstaltung im Hinterhalt am 7. Januar 2021