Die rechten Strukturen in der Alpenfestung sind noch aktiv und stabil, bis in die Justiz. Diese hatte nie oder selten ihre Beteiligung im „3.Reich“ eingestanden und bereut, sondern wegdiskutiert. Unschuldig bis heute?
Wer erinnert sich, wie lange die Todesurteile der Geschwister Scholl und ihrer Freunde „gültig“ waren?
Bericht im Deutschlandfunk
über Wolfram Kastner und den Umgang mit dem Jodl-Gedenken, der im Deutschlandfunk gesendet wurde
Institut für Kunst und Forschung W. Kastner, Trivastr. 7, D-80637 München 02.05.2017
Furchtbare Juristinnen
deutsches Rechtsspektakel jODL, 1. Akt
Vor dem Amtsgericht Rosenheim fand am 2. Mai 2017 ein grotesker vierstündiger Strafprozess gegen den Künstler Wolfram P. Kastner statt.
Es ging um vier Kunstaktionen an dem Ehrenmal für den HitlerGeneral und im Nürnberger Prozess als Hauptkriegsverbrecher verurteilten Nazi-General Jodl, das auf der Fraueninsel im Chiemsee steht.
Allem Anschein nach standen die Verurteilung und das Strafmaß von Anbeginn fest.
Die Staatsanwältin sowie die Richtern Wand verschanzten sich hinter formaljuristischen Argumenten. Mühsam verstand sich die Richterin immerhin zu der Erkenntnis, dass es sich nicht um das Grabmal des Kriegsverbrechers*) handelt, der hingerichtet und dessen Asche in einen Nebenarm der Isar gestreut wurde, sondern um ein Kenotaph – also ein Ehrenmal.
Dass dieses Ehrenkreuz dort rechtswidrig**) steht, fand die furchtbare Juristin „nicht entscheidungserheblich“ und verurteilte den Künstler wegen angeblichen Diebstahls, angeblicher Nötigung und Sachbeschädigung zu 150 Tagessätzen plus Gerichtskosten.
In ihrer Urteilsbegründung setzte sie das skandalöse jODL-Kreuz, das eine Verhöhnung der vielen Millionen Getöteten und Verhungerten darstellt, einem beliebigen privaten PKW gleich. Beide seien gleichermaßen schützenswert.
Weder die Empörung vieler Besucher und einiger Bewohner der Fraueninsel noch die ergreifende Rede des 97jährigen Schriftstellers Daniil Granin (Überlebender der Hungerblockade durch die Nazi-Armee) die er 2014 im Bundestag zum Holocaust-Gedenktag hielt, wurden von den beiden furchtbaren Juristinnen berücksichtigt.
Weder die Freiheit der Kunst noch die Meinungsfreiheit spielten für sie in ihren Strafanträgen und im Urteil eine Rolle.
Dem Strafantrag und dem Urteil zufolge wäre auch ein Ehrenmal für Adolf Hitler, Himmler oder Goebbels als privates Eigentum schützenswert vor jeder Veränderung.
Mit solchen Juristinnen ist jeder Staat zu machen.
Wolfram P. Kastner wird das Urteil keinesfalls akzeptieren und mit seinem Anwalt Hartmut Wächtler Einspruch zum Landgericht Traunstein einlegen.
*) Jodl war verantwortlich für den völkerrechtswidrigen Angriffskrieg gegen die UdSSR, für die Hungerblockade Leningrads (1,1 Millionen Verhungerte), für den sog. Kommissarsbefehl und für die Ermordung der Juden in den besetzten Teile der UdSSR
**) Das Ehrenkreuz für Alfred jODL wurde 1953 errichtet. Bis 1955 galt die Kontrollratsdirektive der Alliierten, der zufolge militaristische und national-sozialistische Denkmäler abgerissen und nicht neu errichtet werden durften. Das Chiemseer jODLmal war und ist also von Beginn an rechtswidrig.
8. Mai 2017
mein Anwalt Jürgen Arnold hat heute der Bundesministerin von der Leyen einen Brief geschrieben, in dem er sie informiert über das JODL-Ehrenkreuz auf der Fraueninsel.
siehe Anhang
Mit freundlichen Grüßen
Wolfram P. Kastner
Wie viel solcher „Traditionspflege“ wir noch im Voralpenland haben?
Jeder Beitrag wird gewürdigt, siehe auch www.dasanderebayern.de